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Gemeinde Oberammergau wehrt sich gegen Mobilfunkstrahlen

Einwohner klagen über Schlafprobleme und Schmerzen
04.12.2006 (Quelle: www.teltarif.de)

Nach Bekanntwerden von Schlafstörungen und anderen Symptomen will sich das weltbekannte Passionsspieldorf Oberammergau mit allen rechtlichen Mitteln gegen womöglich gesundheitsgefährdende Mobilfunkstrahlen wehren. Die Gemeinde lässt juristisch prüfen, ob sie von einem außerordentlichen Kündigungsrecht gegenüber dem Betreiber der Mobilfunkanlage Gebrauch machen kann. Bürgermeister Rolf Zigon (CSU) stellte aber zugleich klar, dass er von einem Schnellschuss wie etwa dem Abschalten des Stroms für die Anlage nichts hält. Das Problem solle vielmehr bei der nächsten Gemeinderatssitzung am 20. Dezember erörtert werden.
     Seit der Mobilfunkbetreiber T-Mobile seine Anlage im Sommer aufrüstete, klagen Bewohner des gut 5 000 Einwohner zählenden Dorfes über gesundheitliche Probleme. Vor allem plagen etliche Menschen Schlafstörungen, aber auch mit Herzrasen und Kopfschmerzen kommen die Patienten in die Arztpraxen. Sogar nächtliche Notarzteinsätze seien bereits erforderlich gewesen, berichtet der Oberammergauer Arzt Gerhard Seuß.
     Mehrere Einwohner haben ihren Schlafplatz daher außerhalb der oberbayerischen Gemeinde verlegt, der evangelische Ortspfarrer Carsten Häublein mietete gar mehr als 20 Kilometer vom Pfarrhaus entfernt eine Ferienwohnung an, um wieder ruhig schlafen zu können. Rund ein Dutzend Bürger erstattete Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung.

T-Mobile hält an umstrittener Technik fest

"Wir nehmen das Problem sehr ernst", sagte Rathauschef Zigon. Er schaltete vom Landratsamt in Garmisch-Partenkirchen bis zum Umweltministerium in München sämtliche betroffene Behörden ein. Minister Werner Schnappauf (CSU) schickte daraufhin einen Messtrupp des Landesamtes für Umwelt (LfU) ins Passionsspieldorf. Das Ergebnis: Die Grenzwerte werden weit unterschritten, die gemessenen Werte erreichen gerade einmal fünf Prozent des Grenzwertes. Sie liegen zwar leicht über den Durchschnittswerten, aber in der selben Größenordnung wie an mehr als 400 Orten in Bayern.
     Dennoch will Zigon nicht locker lassen, bis T-Mobile den alten Zustand wie vor der Aufrüstung wiederhergestellt hat. Doch das Mobilfunkunternehmen hat schon angekündigt, dass es eine Rückkehr zur alten Technik nicht geben werde. Allenfalls könne über einen anderen Standort für den Sendemasten verhandelt werden, ließ T-Mobile wissen.

 

----- Finnentrop, 26.05.2006 -----

Die Anwohner des Schulzentrums zeigten den Verantwortlichen von Gemeinde und RWE die rote Karte für bürgerfremde Entscheidungen

Mit juristischen Schritten gedroht

Roland Schulte musste sein Grundstück zwangsweise für Kabelverlegung bereithalten

 

Der Streit um den Mobilfunkmast im Schulzentrum, dessen Errichtung weitestgehend unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattgefunden hat, ist in eine laut Bürgerinitiative Mobilfunk Finnentrop „bisher nicht erreichte Eskalationsstufe“ eingetreten.

Auf dem Grundstück von Roland Schulte am Wolfssiepen, das unmittelbar an das gemeindeeigene Areal der Sendeanlage grenzt, begannen in dieser Woche die Erdarbeiten zur Stromversorgung. Von einem Strommasten der RWE ausgehend war eine Strecke von mehr als 40 Metern zu überwinden. Die anfänglichen Versuche, einen Kanal für das Kabel mittels einer sogenannten Erdrakete zu schießen, mußten kläglich aufgegeben werden. Der Untergrund erwies sich als zu felsig, und so mußten die Bauarbeiter letztlich die gute alte Schaufel auspacken und per Muskelkraft einen Graben ausheben.

Eigentümer Roland Schulte kann nur mit dem Kopf schütteln: „Man hat mir seitens der RWE klargemacht, daß ich mich gegen die Inanspruchnahme meines Grundstücks nicht wehren kann“. Gleichzeitig hat der Stromversorger mit juristischen Schritten gedroht, falls der Zugang zum Grundstück verwehrt würde. Rätsel wirft die Tatsache auf , daß beim Auswerfen eines Grabens zum Clubheim des FC Finnentrop, in dem die notwendige Telefonleitung eingebaut wurde, nicht gleichzeitig auch die Stromversorgung mit verlegt wurde. Auch beim ersten Beigeordneten Aloys Weber stößt diese Planung auf Verwunderung. „Doch letztendlich ändert das nichts an der Grundsatzfrage. Der Stromversorger sieht sich berechtigt, das Kabel über das Privatgrundstück zu verlegen und macht jetzt Gebrauch davon“, führte Weber gestern morgen auf Anfrage der Westfalenpost aus. Außerdem handele es sich um ein Abkommen von RWE und der Deutschen Funkturm GmbH als Betreiber, „da sind wir als Gemeinde völlig außen vor“.

Kaum nachzuvollziehen ist allerdings, daß diese kostenintensive Lösung gewählt wurde, und nicht eine Stromversorgung aus der nur rund zehn Meter entfernten Turnhalle verlegt wurde. Doch nach Angaben von Weber bevorzuge auch die Gemeinde Finnentrop eine externe Versorgung: „Da hätten wir ja der RWE beim Einbau oder bei späteren Störungen Zutritt zu unserem Gebäude gewähren müssen“. Diese neue Dimension der bürgerfremden Entscheidungen veranlaßte gestern die Anwohner, den Verantwortlichen sinnbildlich zur nahenden Fußball-WM die rote Karte für ihr unfaires Spiel zu zeigen.

 

 

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Experten: "Vorsorge ist dringend angemahnt"

  Bürgerinitiative Mobilfunk lud zur Infoveranstaltung

 

Finnentrop. (SK)

 

Zu einer weiteren Informationsveranstaltung hatte kürzlich die Bürgerinitiative Mobilfunk Finnentrop ins Finnentroper Schulzentrum eingeladen.

 

Mit Dr. Lebrecht von Klitzing vormals Leiter des klinisch-experimentellen Fakultät der Uni-Klinik Lübeck, war ein bundesweit bekannter Fachmann in Sachen Mobilfunk an den Standort der neuen Basisstation nach Finnentrop gereist.

 

In seinem Vortrag widmete sich der Wissenschaftler anfangs medizinischen und biologischen Fragestellungen im Umfeld von Mobilfunkstrahlung.

 

Er betonte, das insbesondere das Immunsystem von Kindern und Heran-

wachsenden einer steten Belastung durch Strahlung ausgesetzt sei, zumal der intensive Gebrauch des Handys den ohnehin schon permanenten Einfluss von Basisstationen verstärken würde. in eigenen wissenschaftlichen Forsch-

ungsreihen hatte von Klitzing bedenkliche Wirkungszusammenhänge zwischen Mobilfunkstrahlung und dem menschlichen Organismus feststellen können. Der Forschungsbedarf wäre in diesem Zusammenhang noch lange nicht erschöpft und der Forderung nach einer ausreichenden Vorsorge werde sich auch der Gesetzgeber nicht weiter entziehen können.

 

über diesen Aspekt hinaus rief von Klitzing die Städte und Gemeinden auf, die Bauleitplanung und die kommunale Planungshoheit zugunsten akzeptierter Standorte zu nutzen. Er konnte von Kommunen in Deutschland berichten, die die Basisstationen ohne Qualitätsverlust in der Mobilfunk-Versorgung aus sensiblen Bereichen verbannt haben.

 

Auf besonderes Interesse bei den Zuhörern stießen die Ausführungen des Referenten zum Thema Haftungsrecht. Der auch als Gutachter in Prozessen bestellte Sachverständige wies darauf hin, dass letztlich nicht die Betreiber für alle Folgeschäden haften müssen, sondern die Vermieter des Standortes. Gleiches gelte bei sich zunehmend häufenden Klagen wegen Wert- oder Miet-

minderung bei Immobilien in der Nähe von Basisstationen.

 

In einer Diskussionsrunde konnten Fragen gestellt und Wissenslücken ge-

schlossen werden. Frühzeitige Aufklärung und sachgerechte Information von allen Seiten, so von Klitzing, sei das A und O in der Aufarbeitung des Problemfeldes "Mobilfunk".

 

Die Bürgerinitiative Mobilfunk Finnentrop wies darauf hin, dass nach und Stand der öffentlichen Diskussion weitere Veranstaltungen angeboten werden sollten.

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Finnentrop. (ff) Rund 40 interessierte Zuhörer konnte BI-Sprecher Thomas Feldmann am Mittwochabend in der „Ratsschänke“ begrüßen. Auf Einladung der Bürgerinitiative Mobilfunk Finnentrop referierte Lebrecht von Klitzing zum Thema „Krank durch Mobilfunk?“.

Der erfahrene Medizinphysiker, der das Bindeglied zwischen der technischen Komponente und den gesundheitlichen Risiken darstellt, berichtete über den Sinn und Unsinn von Grenzwerten. „Die Grenzwerte dienen nur dazu, daß der Mensch durch die Strahlung nicht gegrillt wird. Keine Mobilfunkanlage in Deutschland überschreitet diese derzeit gültigen Grenzwerte“, ist sich der norddeutsche Wissenschaftler sicher. „Sogenannte gepulste Felder wie beim Fernseher, den GSM-Handys und den DECT-Drahtlos-Telefonen haben wird schon immer gehabt. Doch es wird immer wichtiger, diese periodische Pulsung kritisch zu hinterfragen“, so seine Erläuterungen über die verschiedenen Modulationsarten der Signale.Er gab bei allen Diskussionen um das Thema Mobilfunk auch zu bedenken, daß von einem heimischen DECT-Telefon eine höhere Strahlung ausgeht, als von einem Mobilfunkmast in rund 200 Meter Entfernung.

 

 Es gilt vor allem erst einmal, die Strahlungsquellen in den eigenen vier Wänden abzuschalten. Der Medizinphysiker empfahl bei Drahtlos-Telefonen auf Geräte umzusteigen, die nicht ständig Funkkontakt zu den Mobilteilen suchen.

„Gepulste elektromagnetische Felder haben eine andere Wirkung auf das Biosystem als kontinuierliche“, berichtete Lebrecht von Klitzing von gesundheitlichen Folgen durch Handy-Exposition, die von Befindlichkeitsstörungen bis hin zu einem erhöhten Krebsrisiko reichen. „Zahlreiche internationale wissenschaftliche Studien zeigen auf, daß die derzeitige Grenzwertregelung für die Langzeitimmission in zeitschlitzmodulierten HF-Feldern nicht ausreicht“. Die Abstrahlcharakteristik einer Sektorantenne, wie sich auch bei der Mobilfunkstation im Schulzentrum verwendet wird, verglich von Klitzing mit dem Leuchtkegel einer Taschenlampe. Die Ausbreitung der Strahlung unterliegt dabei optischen Gesetzen, es kann somit in bebauten Gebieten auch zu unkontrollierten Reflexionen führen, die „sämtliche Computersimulationen der Betreiber in der Praxis über den Haufen werfen“.

 

 Dabei gab er zu bedenken, daß nicht der Betreiber der Anlage, sondern der Vermieter des Standortes, somit die Gemeinde Finnentrop, für die möglichen Folgeschäden, die von dem Grundstück ausgehen, haftet. „Aber brauchen wir wirklich eine völlige indoor-Versorgung? Die Betreiber sprechen schon dort von einem Funkloch, wo nicht aus dem tiefsten Keller oder der Tiefgarage telefoniert werden kann“, resümierte der Wissenschaftler über die Unternehmensphilosophie der Netzbetreiber. Link zum Thema: www.umweltphysik.com

 

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09.04.2006

Quelle: Kai Hoffmann

Finnentrop. (ff) Mobile Kommunikation ist bis auf wenige Ausnahmen immer mit elektromagnetischer Strahlung verbunden und aus unserem täglichen Leben gar nicht mehr wegzudenken. So begegnen uns magnetische Felder beim Rundfunk, Handys und Mobilfunkstationen, dem Digital-Fernsehen DVBT, schnurlosen DECT-Telefonen, WLAN-Systemen, Funklautsprechern- und –kopfhörern und bei schnurloser Computerperipherie wie das sogenannte Bluetooth.

Vor rund 70 Zuhörern referierte Dr. Peter Nießen aus Köln auf Einladung der Bürgerinitiative Mobilfunk Finnentrop in der „Ratsschänke“ über das Thema Elektrosmog. Der Diplom-Physiker sieht auch „eine ständig zunehmende Exposition mit elektromagnetischer Strahlung aus weiteren Quellen wie Warensicherungsanlagen, Wetter-Radar und Abstandswarnsystemen am PKW“. Peter Nießen kommt vom nova-Institut in Hürth, einem privaten und unabhängigen Institut, das 1994 gegründet wurde. Der 49-jährige ist von der IHK zu Köln öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
elektromagnetische Umweltverträglichkeit (EMVU).

Neben der Beratung und Messung im hoch- und niederfrequenten Bereich hat sich das nova-Institut auch der Beobachtung der aktuellen Forschung zur biologischen Wirkung von elektromagnetischen Feldern verschrieben. Das bedeutet nicht den Rückschritt in die multimediale Steinzeit, sondern beinhaltet vielmehr die Forderung nach Mobilfunkversorgungskonzepten, die zur Strahlungsminimierung beitragen. Das nova-Institut hat auch einen Vorschlag zum Mobilfunkkonzept der Stadt Attendorn entwickelt, der vom Institut für Hochfrequenztechnik der Universität Stuttgart erfolgreich auf seine Praxistauglichkeit getestet wurde.

Bei den beschriebenen Effekten hochfrequenter Strahlung auf Menschen nannte Dr. Nießen die Beeinflussung von Hormonsystemen, der Konzentrationsfähigkeit und des Schlafes, Veränderungen von Hirnwellen, Störungen des Stofftransports innerhalb von Zellen und des Immunsystems, Erhöhung der Durchlässigkeit der Blut-Hirn-Schranke, Brüche des Erbmoleküls DNA, krebsfördernde Wirkungen, aber nach seinen Angaben „nicht unbedingt auslösende Wirkungen“.


„Die Elektrosensibilität von Menschen streut stärker als früher angenommen. Es fehlen wissenschaftliche Studien, die die Obergrenze einer möglichen Schädlichkeit ermitteln“.

Man unterscheidet zwischen thermischen Effekten, der gesundheitlichen Schädigung infolge von Wärmeerzeugung und athermischen Effekten, die Kopfschmerzen, Migräne und allgemeine Befindlichkeitsstörungen auslösen können. Zum Schutz der Menschen unterscheidet man zwischen Grenzwerten, die vom Gesetzgeber vorgegeben werden und „in Deutschland von keiner Mobilfunkstation überschritten werden“ und von Vorsorgewerten, wie dem Salzburger Richtwert, der laut Nießen „durchaus realisierbar ist“. „Ob der thermische Effekt tatsächlich die einzige Gesundheitsschädigung ist, wie es der Gesetzgeber sieht, ist zunehmend anzuzweifeln. Dafür sind die Zeiten einfach zu kurz, auf die man heute zurückblicken kann“, resümierte Peter Nießen.

Es gibt drei Möglichkeiten, wie die Gesellschaft mit dieser wissenschaftlichen Unsicherheit umgehen kann:

1. Bei Abwesenheit des Nachweises einer Schädlichkeit weitermachen wie bisher und bis zum sicheren Nachweis uneingeschränkte Nutzung der Technologie (Asbestmethode).

2. Vorsichtige Nutzung der neuen Technologie und Minimierung der Strahlungsexposition im Rahmen der derzeitigen technischen Möglichkeiten (ALARA = as low as reasonably achievable).

3. Nichtnutzung bis zum Nachweis der Unschädlichkeit. Verzicht auf die Technologie, bis eine Obergrenze der maximal zu erwartenden Schädigung definitiv bekannt ist.

Ein Beispiel für den Umgang mit dieser wissenschaftlichen Unsicherheit in deutschen Unternehmen: Ein Raunen ging durch die Zuhörer, als Peter Nießen berichtete, daß der Vorstand der Deutschen Post AG vor rund zwei Jahren entschieden hat, keine Mobilfunkstationen für UMTS-Antennen auf betriebseigenen Gebäuden zuzulassen.


Der sogenannte Leuchtturmeffekt besagt, daß die Hauptstrahlung von Mobilfunkbasisstationen in Strahlungskeulen fächerförmig abgestrahlt wird und erst in gewisser Entfernung auf den Boden trifft. „Eine Tatsache ist allerdings, daß in Häusern, auf denen Mobilfunkantennen montiert wurden, in den Wohnungen direkt unter den Antennen die höchsten Strahlungswerte gemessen wurden. Schuld daran sind die unkalkulierbaren Nebenkeulen“, konnte Peter Nießen dazu ausführen.

Zum Standort der Mobilfunkstation im Finnentroper Schulzentrum konnte der Diplom-Physiker noch keine Angaben machen. „Ich bin heute abend zum ersten Mal in Finnentrop und habe den Mast noch nicht einmal gesehen“, ließ sich Nießen auch zu keinen Spekulationen hinreißen. Auf die Frage eines Zuhörers, ob in seiner langjährigen Praxis schon einmal eine Basisstation zurückgebaut worden ist, meinte Nießen: „Das hat es schon gegeben, allerdings nur in sehr seltenen Fällen“. Aber auch schon mit einer optimalen Einstellung des sogenannten Downtild der Antennensegmente ließe sich in gewissen Grenzen eine Strahlungsminimierung erreichen.

Finanziell ermöglicht wurde der Vortragsabend durch eine Spende des SPD-Gemeindeverbandes, der auch mit Mitgliedern der Fraktion des Gemeinderates und der Kreistagsfraktion vertreten war. Die SPD-Fraktion hatte in einer Ratssitzung den Antrag zur Erstellung eines Mobilfunkkonzeptes für die Gemeinde Finnentrop gestellt, der dann vom Gemeinderat bei zwei Enthaltungen auch beschlossen wurde.

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Gesprächs- und Vortragsabend 

mit einem unabhängigen Sachverständigen

Dr. Peter Nießen (nova-Institut, Hürth)

Im nova-Institut zuständig für 

Meßtechnik und technisch-physikalische 

Fragestellungen im Bereich Elektrosmog.

Elektrosmog – Was geht uns das an ?

Donnerstag, 6. April 2006, 19.00 Uhr

Gaststätte „Ratsschänke“ Finnentrop, Am Markt

 

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Unser Kommentar auf einen Leserbrief

 

Es stimmt zwar, dass das Handy beim Telefonieren direkt am Kopf ist. Aber wer telefoniert denn 24 Stunden am Tag? Ist das Handy aber einfach nur eingeschaltet, wird es ca. einmal pro halbe Stunde angefunkt und zwar für den Bruchteil einer Sekunde. Unsere Kinder und Jugendlichen benutzen ihre Handys bervorzugt, um SMS zu

schreiben. Auch dabei entsteht Strahlung nur im Augenblick des Sendens. Den Strahlen des Sendemastens sind sie aber dauerhaft und unfreiwillig! ausgesetzt.

Das Argument, dass ein Sendemast in direkter Umgebung mit geringerer Leistung sendet als ein weiter entfernt stehender Mast ist schnell entkräftet: Die Sendeleistung nimmt mit dem Quadrat der Entfernung ab. Beispiel: Sendemast am Ortsrand mit 10Watt Sendeleistung gegenüber einem Sendemast in 1240m Entfernung mit 50Watt Sendeleistung. 20 Meter vom Ortsrand entfernt ist die Belastung durch den ortsnahen Sendemast 794 mal so hoch, wie die des entfernt Stehenden. Ich habe kürzlich direkt unter dem Mast

gestanden. Dabei habe ich höchsten 10 Meter von der Turnhalle und vielleicht 30 Meter von der Grundschule entfernt gestanden. Das zu sehen ist erschreckend. Ich möchte auch noch einmal und in aller Deutlichkeit betonen: Es geht nicht um den Sendemast als solches, sondern um den Standort! Auch wenn Herr Hess das nicht begreift oder begreifen will. Es ist auch schon erstaunlich, dass ein Physiker einen Masten für unbedenklich hält und dabei nicht einmal weiß, welche Antennen installiert werden. Für wissenschaftlich halte ich das nicht. Im direkten Umfeld eines Sendemastens ist die 

Berechnung mit Daten schon sehr ungenau. Aber ohne Daten??

Warum empfiehlt eigentlich ein Ausschuss der Bundesregierung, etliche medizinische Gutachter und selbst das Bundesamt für Strahlenschutz keine Sendemasten in die Nähe von Schulen oder Kindergärten zu bauen???

 

Dorothea Hartmann

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Unser Kommentar auf einen Leserbrief

Westfälische Rundschau 18.3.2006 u. Sauerland Kurier 26.3.2006

 

Einseitig verrechnet

Die Unerträglichkeit, die Herr Jung beim Lesen der Mobilfunkproblematik befällt, hilft den Betroffenen nicht weiter. Natürlich hat die Physik ihre unumstößlichen Gesetze, diese hat die Medizin allerdings auch. Die Berechnung von Kugeloberflächen und Leistungsdichten, von Grenzwerten und Entfernungen sind die eine Sache, die Studien zur gepulsten Hochfrequenzstrahlung aus medizinischer Sicht eine andere. Mit keinem Wort erwähnt Herr Jung die nichtthermische Komponente der Strahlung, jene Effekte, die im menschlichen Organismus für heftige Unordnung sorgen können.

Wenn renommierte Wissenschaftler in ihren Studien(REFLEX-Studie, Naila, Netanja, TNO, Murcia/Spanien, Stewart-Report, ecolog Hannover etc. etc.) die „Mutation von Körpergewebe“ beklagen, wenn selbst das Bundesamt für Strahlenschutz konstatiert, dass „wissenschaftliche Hinweise auf mögliche Risiken tatsächlich bestehen“, wenn in England Basisstationen nur noch mit Genehmigung der Eltern und der Schule auf dessen Gelände errichtet werden dürfen, wenn das Bayerische Umweltministerium in einer Broschüre den Schutz vor modulierter Hochfrequenzstrahlung empfiehlt, dann erscheint die Unbedenklichkeitslitanei nicht wirklich zu überzeugen. Bedenkenträger sind ebenso unverzichtbar wie unabhängige Forschung. Solange der Beweis der Unbedenklichkeit fehlt, sollten die Verantwortlichen Vorsorge in den Vordergrund stellen und für die unabhängige Begutachtung der Problemfelder

sorgen. Bei der Berechnung der Leistungsflussdichte einer Mobilfunkbasisstation sollte Herr Jung die Berücksichtigung der Strahlungseigenschaften einer Basisstationsantenne allerdings nicht verschweigen. Typische Sektorantennen für Mobilfunkbasisstationen haben einen Antennengewinn von 18 bis 20 dBi (Dezibel bezogen auf einen isotropen Strahler). Dies entspricht einem Faktor von 63 bis 100 bei den Leistungsflussdichten und im Hauptstrahl einer

Mobilfunkbasisstation liegt die Leistungsflussdichte daher um diesen nicht unerheblichen Faktor höher, als im Leserbrief von Herrn Jung berechnet. Soviel zur Berechnung. Sich über medizinische Dinge kundig machen, verbunden mit etwas leicht verdaulicher Neugier schadet jedenfalls nicht und sollte immer erfolgen, bevor völlige Bedenkenlosigkeit geweckt, Bürger durch Unbedenklichkeitsfloskeln und einseitige Technikgläubigkeit in vermeintlicher Sicherheit gewogen werden und sich dadurch vielleicht wirklich gesundheitliche Störungen einstellen. Falls dies zu viel Mühe macht, reicht es in der Zwischenzeit auch, zu solchen Dingen einfach einmal nachzudenken.

 

Roland Schulte

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Finnentrop. (ff) „Wir sind keine Mobilfunkgegner oder rückständige Technikmuffel“, stellte Thomas Feldmann gleich eingangs der Gründungsversammlung der „Bürgerinitiative Mobilfunk Finnentrop“ klar. Am Donnerstagabend fanden sich rund 60 besorgte Bürger in der Gaststätte „Ratsschänke“ ein, um ihre Forderung nach der Überprüfung des Standortes des Mobilfunkmastes im Schulzentrum, zu unterstreichen. „Der Standort bereitet uns Kopfschmerzen“, lautete der Tenor der Anwesenden.

Ferner fordert die neue BI ein schlüssiges Mobilfunk-Gesamtkonzept für die Gemeinde Finnentrop, wie es in der letzten Ratssitzung auch von der SPD-Fraktion gefordert wurde. Obwohl die Initiative diesen Antrag unterstützt, unterstrich BI-Sprecher Feldmann die politische Neutralität der Bürgerinitiative. Auch der Ruf nach einer frühzeitigen, offenen und transparenten Informationspolitik der Gemeinde Finnentrop bei der Ansiedlung von Mobilfunkanlagen wurde erneut laut. „Wir sind deshalb so besorgt, weil wir eigentlich gar nichts wissen“, dabei schielt Feldmann in die Nachbarkommune Attendorn, „wo mit der Thematik bürgernäher umgegangen wird“.

An der Spitze der neuen Bürgerinitiative stehen Anja Berghaus, Andrea Vollmert, Thomas Feldmann, Roland Schulte und Dorothea Hartmann. Im Rahmen der erst sechs Wochen währenden Aktivitäten standen schon einige spektakuläre Aktionen auf dem Programm, die mit der Sammlung von über 1000 Unterschriften besorgter Bürger begannen. Anfang März wurde der Mobilfunkspargel von mehreren Flutlichtstrahlern in Szene gesetzt. Mit der Illumination sollte auf die mögliche Gesundheitsgefährdung aufmerksam gemacht werden. Vor zwei Wochen berichtete dann das WDR-Fernsehen  im Rahmen seiner „Lokalzeit“ live aus dem Finnentroper Schulzentrum.

Als eine der wichtigsten Forderungen der Initiative sieht Thomas Feldmann den Ruf nach einem unabhängigen Gutachter, der Klarheit verschafft, welche Gefahren tatsächlich von dem Sendemast ausgehen können. „Wir werden unseren Katalog von Forderungen gegenüber der Gemeinde und den Betreibern sachlich und korrekt vorbringen“, fasste Feldmann den Auftrag der Versammlung am Donnerstag zusammen.Zur weiteren Aufklärung hat die Bürgerinitiative Dr. Peter Nießen vom Nova-Institut eingeladen, der am 6. April über das Thema „Elektrosmog“ referiert.

Am 3. Mai steht dann der unabhängige Wissenschaftler Lebrecht von Klitzing zu Gesundheitsfragen rund um das Thema Mobilfunk Rede und Antwort.